Einige Studierende müssen im kommenden Semester wählbare Schwerpunkte im Fach Tonsatz setzen (Wahlpflichtkurse). In der Regel betrifft dies nur diejenigen, die ihre zweite Tonsatzprüfung (bzw. im Grundschullehramt die erste und einzige) bereits absolviert haben, bzw. die dies mit Ablauf dieses Semesters tun werden.
Für die Auswahl Ihres Tonsatz-Wahlpflichtkurses des kommenden Semester gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Schritt 1: Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Sie einen Kurs wählen müssen. In der Regel ist dies der Fall, wenn Sie die ersten zwei Tonsatzprüfungen (bzw. im Grundschullehramt die erste und einzige Tonsatzprüfung) bereits absolviert haben bzw. dies mit Ablauf dieses Semesters tun werden. Falls ja: Weiter mit Schritt 2.
Schritt 2: Wählen Sie aus der beigefügten Übersicht Ihren bevorzugten Kurs, entweder aus dem Bereich „Schulmusik Tonsatz Neue Musik“, dem Bereich „Schulmusik Tonsatz klassisch“ oder dem Bereich „Schulmusik Jazztonsatz/Popularmusik“. Entscheiden Sie sich zusätzlich für drei Alternativoptionen.
Schritt 3: Schicken Sie bis spätestens zum 13. August 2023 eine E-Mail an schulmusik-tonsatz-organisation@hmt-leipzig.de mit folgenden Angaben:
- Ihr Name
- Ihr Studiengang
- Ihre Auswahl, und zwar insgesamt vier Kurse (Erstwunsch und drei Alternativoptionen),
jeweils Titel des Kurses und Name der Dozentin / des Dozenten
Wichtige Hinweise:
1) Beachten Sie die für Ihren Studiengang geltenden Vorgaben zur Anzahl der im Laufe Ihres Studiums zu belegenden Tonsatz-Wahlpflichtkurse und zu deren Zusammenstellung aus den drei Bereichen „Tonsatz Neue Musik“, „Tonsatz klassisch“ und „Jazztonsatz/Popularmusik“:
- Lehramt an Gymnasien: insg. vier Kurse, aus jedem der drei Bereiche mindestens ein Kurs.
- Lehramt an Oberschulen: insg. drei Kurse, jeweils mindestens ein Kurs aus den Bereichen „Jazztonsatz/Popularmusik“ und „Tonsatz Neue Musik“; ein Kurs mit explizit schulspezifischer Ausrichtung wird empfohlen.
- Lehramt Sonderpädagogik: insg. drei Kurse, davon ein Kurs aus dem Bereich „Tonsatz Neue Musik“ und ein Kurs aus dem Bereich „Jazztonsatz/Popularmusik“ oder mit explizit schulspezifischer Ausrichtung; nach Möglichkeit außerdem ein Kurs aus dem Bereich „Tonsatz klassisch“.
- Lehramt an Grundschulen: insg. zwei Kurse, ein Kurs nach Möglichkeit „Komponieren für die Grundschule“ oder ein anderer Kurs mit dezidiert schulspezifischer Ausrichtung. Auch die Teilnahme an einem schulmusikalischem Projekt, das Kompositions- und/oder Arrangement-Aufgaben beinhaltet, kann angerechnet werden.
Schauen Sie hierfür bitte auch in die für Sie geltende Modulordnung! Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie am Ende Ihres Tonsatzstudiums alle Kurse den Regelungen der Modulordnung gemäß belegt haben. Dies müssen Sie anhand der Testate im Studienbuch nachweisen, sonst kann Ihr Prüfungsergebnis nicht gewertet werden.
2) Eine Anmeldung über Moodle oder das Studiensekretariat ist NICHT möglich. Sie müssen an oben genannte E-Mail-Adresse schreiben.
3) Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden!
4) Kurse kommen nur bei genügend Anmeldungen (i. d. R. 2-3 Studierende) sowie ausreichender Zeitkapazität der Dozentin / des Dozenten zustande.
5) Ihre Kurswünsche werden so weit wie möglich umgesetzt, zuweilen müssen aber andere Lösungen gefunden werden, z.B. wenn ein Kurs nicht zustande kommt oder wenn eine Dozentin / ein Dozent aufgrund von Überbelegung keine Kapazitäten mehr hat.
6) Die Jazz-Kurse können Ihnen in Kombination mit einer anderen Veranstaltung als IPv-Wahlbaustein angerechnet werden.
7) Bitte haben Sie Geduld, bis die Dozentin / der Dozent, bei der / dem Sie eingeteilt sind, sich zu Semesterbeginn bei Ihnen melden wird. Sollten Sie innerhalb der ersten Unterrichtswoche noch nichts gehört haben, können Sie sich gerne mit dem Fachverantwortlichen Herrn Kuhl in Verbindung setzen.
Pflichtmodule DK 106, DK 205 (Doppelfach Klavier), SK 106, SK 203 (Doppelfach Kirchenmusik), 31-MUS-5040 (Grundschule), 31-MUS-5007, 31-MUS-5009 (Gymnasium), 31-MUS-5020, 31-MUS-5021 (Oberschule), 31-MUS-5030, 31-MUS-5031Sonderpädagogik)
Diese Kurse werden nur für Schulmusiker angeboten!
Für die Auswahl Ihres Tonsatz-Wahlpflichtkurses des kommenden Semester gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Schritt 1: Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Sie einen Kurs wählen müssen. In der Regel ist dies der Fall, wenn Sie die ersten zwei Tonsatzprüfungen (bzw. im Grundschullehramt die erste und einzige Tonsatzprüfung) bereits absolviert haben bzw. dies mit Ablauf dieses Semesters tun werden. Falls ja: Weiter mit Schritt 2.
Schritt 2: Wählen Sie aus der beigefügten Übersicht Ihren bevorzugten Kurs, entweder aus dem Bereich „Schulmusik Tonsatz Neue Musik“, dem Bereich „Schulmusik Tonsatz klassisch“ oder dem Bereich „Schulmusik Jazztonsatz/Popularmusik“. Entscheiden Sie sich zusätzlich für drei Alternativoptionen.
Schritt 3: Schicken Sie bis spätestens zum 13. August 2023 eine E-Mail an schulmusik-tonsatz-organisation@hmt-leipzig.de mit folgenden Angaben:
- Ihr Name
- Ihr Studiengang
- Ihre Auswahl, und zwar insgesamt vier Kurse (Erstwunsch und drei Alternativoptionen),
jeweils Titel des Kurses und Name der Dozentin / des Dozenten
Wichtige Hinweise:
1) Beachten Sie die für Ihren Studiengang geltenden Vorgaben zur Anzahl der im Laufe Ihres Studiums zu belegenden Tonsatz-Wahlpflichtkurse und zu deren Zusammenstellung aus den drei Bereichen „Tonsatz Neue Musik“, „Tonsatz klassisch“ und „Jazztonsatz/Popularmusik“:
- Lehramt an Gymnasien: insg. vier Kurse, aus jedem der drei Bereiche mindestens ein Kurs.
- Lehramt an Oberschulen: insg. drei Kurse, jeweils mindestens ein Kurs aus den Bereichen „Jazztonsatz/Popularmusik“ und „Tonsatz Neue Musik“; ein Kurs mit explizit schulspezifischer Ausrichtung wird empfohlen.
- Lehramt Sonderpädagogik: insg. drei Kurse, davon ein Kurs aus dem Bereich „Tonsatz Neue Musik“ und ein Kurs aus dem Bereich „Jazztonsatz/Popularmusik“ oder mit explizit schulspezifischer Ausrichtung; nach Möglichkeit außerdem ein Kurs aus dem Bereich „Tonsatz klassisch“.
- Lehramt an Grundschulen: insg. zwei Kurse, ein Kurs nach Möglichkeit „Komponieren für die Grundschule“ oder ein anderer Kurs mit dezidiert schulspezifischer Ausrichtung. Auch die Teilnahme an einem schulmusikalischem Projekt, das Kompositions- und/oder Arrangement-Aufgaben beinhaltet, kann angerechnet werden.
Schauen Sie hierfür bitte auch in die für Sie geltende Modulordnung! Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie am Ende Ihres Tonsatzstudiums alle Kurse den Regelungen der Modulordnung gemäß belegt haben. Dies müssen Sie anhand der Testate im Studienbuch nachweisen, sonst kann Ihr Prüfungsergebnis nicht gewertet werden.
2) Eine Anmeldung über Moodle oder das Studiensekretariat ist NICHT möglich. Sie müssen an oben genannte E-Mail-Adresse schreiben.
3) Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden!
4) Kurse kommen nur bei genügend Anmeldungen (i. d. R. 2-3 Studierende) sowie ausreichender Zeitkapazität der Dozentin / des Dozenten zustande.
5) Ihre Kurswünsche werden so weit wie möglich umgesetzt, zuweilen müssen aber andere Lösungen gefunden werden, z.B. wenn ein Kurs nicht zustande kommt oder wenn eine Dozentin / ein Dozent aufgrund von Überbelegung keine Kapazitäten mehr hat.
6) Die Jazz-Kurse können Ihnen in Kombination mit einer anderen Veranstaltung als IPv-Wahlbaustein angerechnet werden.
7) Bitte haben Sie Geduld, bis die Dozentin / der Dozent, bei der / dem Sie eingeteilt sind, sich zu Semesterbeginn bei Ihnen melden wird. Sollten Sie innerhalb der ersten Unterrichtswoche noch nichts gehört haben, können Sie sich gerne mit dem Fachverantwortlichen Herrn Kuhl in Verbindung setzen.
Pflichtmodule DK 106, DK 205 (Doppelfach Klavier), SK 106, SK 203 (Doppelfach Kirchenmusik), 31-MUS-5040 (Grundschule), 31-MUS-5007, 31-MUS-5009 (Gymnasium), 31-MUS-5020, 31-MUS-5021 (Oberschule), 31-MUS-5030, 31-MUS-5031Sonderpädagogik)
Diese Kurse werden nur für Schulmusiker angeboten!