In den Staatsexamens-Studiengängen Lehramt Gymnasium, Mittelschule und Sonderpädagogik Musik in den Modulen Fachwissenschaft II, III, IIIa und IV sowie Musikwissenschaft, Musikdidaktik und Musikpädagogisches Forschen anrechenbar. Ausführlichere Informationen bzw. Kombinationsmöglichkeiten können den entsprechenden Modulbeschreibungen entnommen werden.
Die hier aufgeführten Angebote stellen nur eine Auswahl dar. Weitere anrechenbare Teile stehen z. B. unter den Bereichen Musikpädagogik/-
didaktik, Tonsatz/Instrumentation/Komposition oder Erweiterte Studienangebote!
Interdisziplinäre Projekte thematisieren in einer gemeinsamen Veranstaltung mit musikdidaktischen Schwerpunkt Brüche zwischen und Überschneidungen von mindestens zwei Disziplinen des Lehramtsstudiums Musik. Beide Disziplinen sollen möglichst durch je eine Lehrperson vertreten werden, eine davon muss aus der Fachdidaktik Musik sein.
Studierende für das Lehramt an Gymnasien belegen im Laufe ihres Studiums sechs IPs (Anzahl in den neuen Examensstudiengangen). Zwei dieser IPs können so genannte IPv (variable IPs) sein, die auch einen nicht musikdidaktischen Schwerpunkt haben können und bei denen nicht zwingend eine Lehrperson aus der Fachdidaktik Musik beteiligt sein muss. IPv sind im Studium für das Lehramt an Mittelschulen sowie Sonderpädagogik Musik nicht vorgesehen.
Die Neuregelung ist für die neuen Examensstudiengange verbindlich, für ältere Semester wird sie empfohlen.
Im Studiengang Staatsexamen Höheres Lehramt an Gymnasien Musik muss ein IP mit 3 SWS belegt werden. Das Institut bemüht sich, jedes Semester mindestens ein solches IP anzubieten. Alternativ können Studierende ein IP mit 2 SWS auch auf 3 SWS erweitern, indem sie einen angemessen umfangreichen Workshop (ca. 10 Zeitstunden) oder eine Tagung mit musikpädagogischem Bezug an der HMT besuchen und eine Teilnahmebestätigung sowie einen Kurzbericht vorlegen. Es können
auch Workshops und Tagungen außerhalb der HMT angerechnet werden.
Der Antrag auf Anrechnung muss vor Besuch der Veranstaltung bei einer Lehrperson der Musikdidaktik gestellt und unter Festlegung eines verbindlichen Abgabetermins von Teilnahmebestätigung und Kurzbericht in schriftlicher Form genehmigt werden.
Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen zu IPs: Frau Prof. Rora
Ansprechpartner für allgemeine Fragen zu IPvs ab dem Sommersemester 2023: Herr Hering
Die hier aufgeführten Angebote stellen nur eine Auswahl dar. Weitere anrechenbare Teile stehen z. B. unter den Bereichen Musikpädagogik/-
didaktik, Tonsatz/Instrumentation/Komposition oder Erweiterte Studienangebote!
Interdisziplinäre Projekte thematisieren in einer gemeinsamen Veranstaltung mit musikdidaktischen Schwerpunkt Brüche zwischen und Überschneidungen von mindestens zwei Disziplinen des Lehramtsstudiums Musik. Beide Disziplinen sollen möglichst durch je eine Lehrperson vertreten werden, eine davon muss aus der Fachdidaktik Musik sein.
Studierende für das Lehramt an Gymnasien belegen im Laufe ihres Studiums sechs IPs (Anzahl in den neuen Examensstudiengangen). Zwei dieser IPs können so genannte IPv (variable IPs) sein, die auch einen nicht musikdidaktischen Schwerpunkt haben können und bei denen nicht zwingend eine Lehrperson aus der Fachdidaktik Musik beteiligt sein muss. IPv sind im Studium für das Lehramt an Mittelschulen sowie Sonderpädagogik Musik nicht vorgesehen.
Die Neuregelung ist für die neuen Examensstudiengange verbindlich, für ältere Semester wird sie empfohlen.
Im Studiengang Staatsexamen Höheres Lehramt an Gymnasien Musik muss ein IP mit 3 SWS belegt werden. Das Institut bemüht sich, jedes Semester mindestens ein solches IP anzubieten. Alternativ können Studierende ein IP mit 2 SWS auch auf 3 SWS erweitern, indem sie einen angemessen umfangreichen Workshop (ca. 10 Zeitstunden) oder eine Tagung mit musikpädagogischem Bezug an der HMT besuchen und eine Teilnahmebestätigung sowie einen Kurzbericht vorlegen. Es können
auch Workshops und Tagungen außerhalb der HMT angerechnet werden.
Der Antrag auf Anrechnung muss vor Besuch der Veranstaltung bei einer Lehrperson der Musikdidaktik gestellt und unter Festlegung eines verbindlichen Abgabetermins von Teilnahmebestätigung und Kurzbericht in schriftlicher Form genehmigt werden.
Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen zu IPs: Frau Prof. Rora
Ansprechpartner für allgemeine Fragen zu IPvs ab dem Sommersemester 2023: Herr Hering